
Zertifizierung
Zertifizierte Immobilienverwalterin gem. § 26a WEG & ZertVerwVO
Wer wird zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).
Juristische Personen und Personengesellschaften (z. B. GmbH) dürfen sich als zertifizierte Verwalter nur bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentums-verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben, oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Warum sollten Sie einen zertifizierten Verwalter wählen?
Seit 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung grundsätzlich Anspruch gegenüber der GdWE auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
Gibt es Ausnahmen?
Die Regelung zur zertifizierung gilt nicht, wenn
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wenn weniger als 9 Sondereigentumsrechte bestehen
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ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde
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weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt
§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG

