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Verwalter
Checkliste

Ob selbst genutzt oder vermietet: Oft ist die Immobilie zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge, Ihr Investment oder Ihr Zuhause.

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Bis auf wenige Ausnahmen ist ein Unternehmen mit der Verwaltung Ihrer Immobilie betraut. Hier die richtige Auswahl zu treffen ist schwierig aber entscheidend! 

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Die stetig steigenden Anforderungen des Gesetzgebers führen dazu, dass Immobilienverwalter unzählige Gesetze und Verordnungen beachten müssen, von denen viele immer wieder aktualisiert werden.

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Werden diese nicht korrekt umgesetzt, kann das ein Nachteil für Sie sein.

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Um den Verbraucherschutz zu erhöhen und die Professionalität der Verwalterbranche zu fördern, setzt sich der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) seit vielen Jahren intensiv für die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter ein - mit Erfolg: Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer das Recht vom Ihrem Immobilienverwalter den Nachweis der Zertifizierung einzufordern.

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Obendrein müssen Immobilienverwalter in einem Zeitraum von drei Jahren 20 Weiterbildungsstunden nachweisen und über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Schadensfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres verfügen.

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Da 20 Weiterbildungsstunden dem komplexen Tätigkeitsfeld des Immobilienverwalters keineswegs gerecht werden, verpflichten sich die Mitglieder der VDIV Landesverbände, die Weiterbildungsstunden freiwillig auf 45 Stunden zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.

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Zudem verfügen die Mitglieder über eine Vertrauensschadenversicherung, die Ihr Vermögen im Schadensfall zusätzlich schützt.

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Unsere Mitgliedschaft im Landesverband VDIV Bayern ist Ihr Gütesiegel für eine professionelle Verwaltungsarbeit!

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Der VDIV hat eine Verwalter-Checkliste erstelle, die Ihnen hilft eine professionelle Immobilienverwaltung zu finden und empfiehlt, auf die folgenden Punkte zu achten: Wir beantworten Ihnen diese hier im Vorfeld:

Checkliste:

Ist die Immobilienverwaltung aufgrund räumlicher Nähe zum Objekt in der Lage, die Immobilie ordnungsgemäß zu verwalten?

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​Wir nehmen ausschließlich Objekte in unsere Verwaltung, die in unserem Einzugsgebiet liegen. Hierzu gehören die Stadt München, das Münchner Umland, die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg sowie Teile des 5-Seenlandes.

Die Verwaltung besichtigt Ihr Objekt vor Angebotsabgabe und nimmt sich Zeit für die Erstbesichtigung wie auch für das Gespräch mit dem Beirat? 

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​Bevor Sie von uns ein Angebot erhalten, vereinbaren wir einen Termin für eine erste Besichtigung. Hierfür planen wir je nach Objektgröße ein bis zwei Stunden. Wir freuen uns nicht nur den Beirat kennen zu lernen sondern auch über interessierte Eigentümer.

Ihre Fragen konnten sachgemäß und verständlich beantwortet werden?

 

Wir nehmen uns Zeit für Sie, um sicherzustellen, dass alle Fragen geklärt sind. Nur so können wir ein solides Fundament für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen.

Ist die Immobilienverwaltung hauptberuflich tätig?

 

Ja, wir sind hauptberuflich tätig.

Ist die Immobilienverwaltung Mitglied in einem der Landesverbände des Verbandes für Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)?

 

Wir sind nicht nur Mitglied im VDIV Bayern, sondern darüber hinaus im Bundesfachverband für Immobilienverwalter e. V. (BV) sowie Haus und Grund München e. V.

Kann die Immobilienverwaltung die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) vorweisen?

 

Ja, den Nachweis hierüber können wir jederzeit erbringen.

Die Immobilienverwaltung hat Erfahrung mit ähnlichen Wohnungseigentümergemeinschaften und kann Referenzen vorweisen, die in einem guten und gepflegten Zustand sind?

 

Die Tätigkeit als Immobilienverwaltung ist sehr individuell. Pauschale Antworten schwer möglich. Unseren Erfahrungsschatz teilen wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. Referenzen legen wir in der Regel nicht vor, da unser Hauptgeschäft auf der Weiterempfehlung beruht. Weiter ist uns der diskrete und vertrauensvolle Umgang mit den uns anvertrauten Objekten und Eigentümern wichtig. 

Die Immobilienverwaltung teilt die berufsspezifische Qualifikation mit un kann nachweisen, dass die geforderten Weiterbildungsnachweis eingehalten werden (§ 34c Abs. 2a GewO)?

 

Über unsere Qualifikationen können Sie sich bereits hier auf unseren Seiten informieren. Wir veröffentlichen hier, wann wir an Seminaren teilgenommen haben und welche Zertifikate wir vorlegen können.

Die Immobilienverwaltung nimmt die Aufgaben mit eigenem Personal wahr und verzichtet auf Subunternehmer?

 

Wir machen unsere Arbeit selbst. Nur dann wissen wir um eine zuverlässige und sorgfältige Erledigung.

Quelle VDIV Deutschland

Haben Sie noch Fragen,

zögern Sie nicht und nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Diese Liste gibt Orientierungspunkte und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Je mehr Punkte Sie für sich abhaken können,

desto sicherer können Sie sich bei Ihrer Wahl des Verwalter sein.

Wir hoffen, Ihre Fragen beantwortet zu haben und Freuen uns,

wenn die Antworten Ihren Zuspruch erhalten.

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Haben Sie noch weitere Fragen - zögern Sie nicht und nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf!

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