top of page

Berufsordnung des VDIV
und Werte des BVI

Hiernach richtet sich unser tägliches Bestreben für eine optimale Verwaltungstätigkeit.

Berufsordnung VDIV

Werte des BVI

Berufsordnung des VDIV Bayern

Anforderungen an die Berufsausübung

  • Bei der Berufsausübung weist der Immobilienverwalter seine Kompetenz durch Erbringung der Dienstleistung in der erforderlichen Qualität nach.

  • Der Immobilienverwalter hat die von ihm beruflich übernommenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und bei seiner Tätigkeit die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und die Interessen seiner Auftraggeber zu wahren.

  • Er hat keine Aufgaben zu übernehmen, die über seine Qualitfikation und Erfahrung hinausgehen.

  • Zur ordnungsgemäßen und effektiven Erfüllung seiner Aufgaben hat sich der Immobilienverwalter im Rahmen geeigneter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für sich und seine Mitarbeiter über die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Entwicklung des Immobilienverwalters und des technischen Fortschritts zu informieren und sein Fachwissen zu erweitern.

Beziehung zu Kunden und Auftraggebern

  • Der Immobilienverwalter erfüllt mit dem notwendigen Berufsgewissen die ihm übertragenen Aufgaben. Insbesondere hat er die rechtmäßigen Interessen seiner Auftraggeber zu schützen und sich loyal zu verhalten. Sein Handeln ist davon geprägt, dass er in treuhänderischer Funktion Sachverwalter fremden Vermögens ist.

  • Die Belange der Kunden und Auftraggeber sowie die Information im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages sind mit absoluter Diskretion zu behandeln. Auch die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

  • Das Handeln des Immobilienverwalters ist von Rechtschaffenheit und Transparenz geprägt. Diese Gebot sowie eine Informationspflicht gegenüber seinen Auftraggebern hat der Immobilienverwalter im Rahmen seiner Geschäftsbesorgung einzuhalten. Er nimmt keine Provisionen, Rabatte oder Gewinne für die auf die Kunden entfallenden Kosten ohne deren vorheriges Einverständnis an. Er darf sich keine unzulässigen mittelbaren oder unmittelbaren Vorteile aus seiner Tätigkeit verschaffen. Ebenso sollte er keine Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen auf Kosten des Auftraggebers von Familienangehörigen oder Unternehmen ausführen lassen an denen er beteiligt ist, ohne dass diese Situation dem Auftraggeber bekannt ist.

  • Bei der Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte hat der Immobilienverwalter jegliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder ethnischer Herkunft zu unterlassen.

  • Der Immobilienverwalter hat sicherzustellen, dass die mit den Auftraggebern eingegangenen Verpflichtungnen schrifltich so fixiert werden, dass die gegenseitigen Interessen im Einklag stehen.

  • Die Dienstleistungen des Immobilienverwalters sind nach kaufmännischen, die Existenz des Unternehmens sichernden Grundsätzen sowie einer leistungsgerechten Vergütung anzubieten und zu erbringen. Der Preis der Vergütung wird im Einzelfall durch Vereinbarung der Parteien bestimmt, differenzen nach der Grundvergütung einerseits und der Vergütung für Zusatzleistungen und Zusatzhonorare andererseits. Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum richtet sich die Vergütung, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der Anzahl der verwalteten Einheiten oder nach einem vereinbarten Pauschalpreis.

  • Mit der Beendigung des Auftrags hat der Immobilienverwalter Rechnung zu legen und die Geschäfts zu übergeben, die erforderlichen Informationen zu erteilen und auf Gefahren hinzuweisen.

Umgang mit Finanzen und Vermögen der Kunden und Auftraggeber, E-Commerce

  • Der Immobilienverwalter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die die Haftung der ihm anvertrauten Geldmittel sowie Haftung für die Ausübung seiner Tätigkeit abdeckt und eine Haftungssumme von insgesamt mindestens 200.000,00 € umfasst. Diese Versicherung ist öffentlich in den Medien, in denen er seine Dienstleistungen anbieteten, nachzuweisen. Mindestinhalt dieses Nachweises sind, Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.

  • Der Immobilienverwalter hat uneingeschränkt das Vermögen seiner Auftraggeber von seinem eigenen und dem Vermögen anderer getrennt zu halten.

  • Alle Geschäftsaktivitäten sind transparent auszuführen und es ist sicherzustellen, dass alle Rechtsvorschriften und Richtlinien zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terroristmus und zum E-Commerce eingehalten werden. Die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten und das Urheberrecht sind zu beachten.

  • Alle Datentransfers, insbesondere in Bezug auf Zahlungsvorgänge, sind immer auf sicherem Wege abzuwickeln. Durch den Immobilienverwalter sollten alle Sicherheitsmaßnahmen für seine Organisation und die verwendeten Computer- und Kommunikationssysteme getroffen werden.

  • Durch den Immobilienverwalter sind die Kunden und Auftraggeber über die akzeptierten Formen der elektrichen Signatur sowie über die unabhängigen Unternehmen, die solche Signaturen zertifizieren, zu informieren. Sie sind auch über die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der für die Erstellung einer elektronischen Signatru notwendigen Daten aufzuklären.

Beziehungen zu Berufskollegen

4. Beziehungen zu den Berufskollegen

  • Der Immobilienverwalter sollte die Wettbewerbsgleichheit garantieren und sicherstellen, dass die kameradschaftliche Beziehung zu den Kollegen von Respekt, Fairness und Sachlichkeit geprägt ist.

  • Es sollten Handlungen und Verhaltensweisen unterlassen werden, die dem Ruf des Berufsstandes schaden und Kollegen moralischen oder materiellen Schaden zufügen können. Konflikte, die die Interessen der Kunden verletzen können, sind zu vermeiden.

  • Mit Berufskollegen sollte der Erfahrungsaustausch mit dem Ziel der Erhöhung des Ansehens und der Qualität der Arbeit des gesamtes Berufstandes gepflegt werden.

Streitschlichtung unter Berufskollegen

  • Die Streitigkeiten unter den Berufskollegen sollten gütlich geregelt werden. Auf Antrag kann der Vorstand des zuständigen Verbandes um Vermittlung ersucht werden.

  • Bei erfolgloser Vermittlung auf Verbandsebenen sollten vor Inanspruchnahme der ordentlichen Gericht die Möglichkeiten der Streitschlichtung bei Schiedsgerichten und Schlichtungskammern in Anspruch genommen werden.

  • Bei Streitigkeiten mit Berufskollegen aus anderen EU-Staaten, die Mitglied eines Berufsverbandes sind, der wiederum CEPI-Mitgleid ist, ist um Vermittlung zu ersuchen.

Werte des BVI

Glaubwürdigkeit

Bei uns stimmen Wort und Tat überein. Wir sind ehrlich im Umgang mit uns selbst und mit anderen. Wir stehen zu unseren Aussagen und handeln verbindlich danach.

Kompetenz

Persönlichkeit und Fachwissen sind die Basis für unser Handeln. Wir bilden uns kontinuierlich weiter und weisen dies nach. Wir entwickeln und stellen innovative Lösungen zur Verfügung.

Einsatzwille

Wir machen das! Jeder ist verpflichtet sich im Rahmen seiner Funktion einzubringen. Wir arbeiten nicht an Problemen sondern an Lösungen. Jeder stärkt das Team.

Zuverlässigkeit

Wir halten ein, was wir zusagen. Wir sagen nur das zu, was wir realisieren können. Wir sind pünktlich. Wir halten uns an Regeln und Entscheidungen.

Partnerschaft

Bemühen um ein Miteinander. Wir achten und respektieren Individualität. Die Mitglieder des Verbandes sind der Verband. Nehmen und Geben halten sich die Waage.

Lebensfreude

Zeit für Gefühle. Eine positive Einstellung bestimmt unser Sein.

bottom of page