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WEG-Verwaltung

Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren gesetzlich geregelten Aufgaben nach § 27 WEG. Die darüber hinausgehenden besonderen Leistungen sind umfangreich und beinhalten das gesamte Spektrum der Immobilienverwaltung.

Uns liegt die aktive Verwaltung sehr am Herzen. Wir legen großen Wert auf die respektvolle, kooperative Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und den Eigentümern.

Leistungen

-auszugsweise-

Allgemein

  • Erstinformation bei Verwaltungsübernahme an die Wohnungseigentümer mittels "Begrüßungsschreiben"

  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen

  • Vorbereitung, Einberufung und Nachbereitung der einmal jährlichen, ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung

  • Durchführung gefasster Beschlüsse

  • Führen der gesetzlichen Beschluss-Sammlung

  • Überwachung der Hausordnung

  • Geordnete Aufbewahrung der Unterlagen der Wohungseigentümergemeinschaft

  • Allgemeine Betreuung jedes Wohnungseigentümers (Hilfestellung bei Fragen und Anliegen)

  • uvm

Kaufmännisch

  • Erstellung des Wirtschaftsplanes

  • Erstellung des jährlichen Jahresabrechnung

  • Erstellung Vermögensbericht

  • Einrichtung und Führung einer zeitnahen, ordnungsgemäßen und übersichtlichen Buchhaltung

  • Einziehung und Abrechnung von Vorschüssen

  • Überwachung der Zahlungsverpflichtung der Wohnungseigentümer

  • Verantwortungsbewusste Verwaltung der Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechnungsprüfung

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs

  • Erhebung und Abwicklung von Sonderumlagen

  • uvm

Technisch

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustandes durch jährliche, sorgfältige Begehungen 

  • Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen

  • Durchführung von Kleinreparaturen / lfd. Instandhaltung

  • Unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer

  • Überwachung der Haus- und Nutzungsordnung

  • uvm

Juristisch

  • Korrespondenz mit Juristen, etc.

  • Konsequentes und regelmäßiges Mahnwesen

  • uvm

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