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Verwalter
Checkliste

Ob selbst genutzt oder vermietet: Oft ist die Immobilie zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge, Ihr Investment oder Ihr Zuhause.

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Bis auf wenige Ausnahmen ist ein Unternehmen mit der Verwaltung Ihrer Immobilie betraut. Hier die richtige Auswahl zu treffen ist schwierig aber entscheidend! 

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Die stetig steigenden Anforderungen des Gesetzgebers führen dazu, dass Immobilienverwalter unzählige Gesetze und Verordnungen beachten müssen, von denen viele immer wieder aktualisiert werden.

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Werden diese nicht korrekt umgesetzt, kann das ein Nachteil für Sie sein.

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Um den Verbraucherschutz zu erhöhen und die Professionalität der Verwalterbranche zu fördern, setzt sich der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) seit vielen Jahren intensiv für die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter ein - mit Erfolg: Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer das Recht vom Ihrem Immobilienverwalter den Nachweis der Zertifizierung einzufordern.

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Obendrein müssen Immobilienverwalter in einem Zeitraum von drei Jahren 20 Weiterbildungsstunden nachweisen und über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Schadensfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres verfügen.

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Da 20 Weiterbildungsstunden dem komplexen Tätigkeitsfeld des Immobilienverwalters keineswegs gerecht werden, verpflichten sich die Mitglieder der VDIV Landesverbände, die Weiterbildungsstunden freiwillig auf 45 Stunden zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.

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Zudem verfügen die Mitglieder über eine Vertrauensschadenversicherung, die Ihr Vermögen im Schadensfall zusätzlich schützt.

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Unsere Mitgliedschaft im Landesverband VDIV Bayern ist Ihr Gütesiegel für eine professionelle Verwaltungsarbeit!

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Der VDIV hat eine Verwalter-Checkliste erstelle, die Ihnen hilft eine professionelle Immobilienverwaltung zu finden und empfiehlt, auf die folgenden Punkte zu achten: Wir beantworten Ihnen diese hier im Vorfeld:

Leistungen
WEG-Verwaltung

Versicherungs-
schutz

Vertrags-
gestaltung

Kaufmännische
Geschäftsführung
und
Büroorganisation

Finanz- und
Vermögensverwaltung

Ist die Immobilienverwaltung aufgrund räumlicher Nähe zum Objekt in der Lage, die Immobilie ordnungsgemäß zu verwalten?

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Wir nehmen ausschließlich Objekt in unseren Bestand, die in unserem Einzugsgebiet liegen. Hierzu gehören die Stadt München, das Münchner Umland sowie die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg.

Die Verwaltung besichtigt Ihre Immobilie vor Angebotsabgabe und nahm sich ausreichend Zeit für die Erstbesichtigung und das Gespräch mit dem Beirat?

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Bevor Sie von uns ein Angebot erhalten, vereinbaren wir stets einen Termin für eine erste Besichtigung. Hierfür planen wir (je nach Objektgröße) ein bis zwei Stunden ein. Wir freuen uns nicht nur den Beirat kennen zu lernen, sondern auch über interessierte Eigentümer.

Ihre Fragen konnten sachgemäß, verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden?

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Wir nehmen uns Zeit für Sie: Es soll nichts ungeklärt bleiben. Nur so kann im Vorhinein ein Fundament für vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden.

Die Immobilienverwaltung ist hauptberuflich tätig.

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Selbstverständlich ist dies unsere hauptberufliche Tätigkeit. Unser Tun ist unsere Leidenschaft!

Ist die Immobilienverwaltung Mitglied in einem der Landesverbände des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)? 

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Wir sind nicht nur Mitglied im VDIV Bayern, sondern darüber hinaus im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI) und Haus und Grund München e. V. 

Kann die Verwaltung die Gewerbeerlaubnis nach § 24c GewO (Gewerbeordnung) vorlegen?

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Die Gewerbeordnung liegt für beide Tätigkeiten vor: Für die der Immobilienverwaltung, wie auch für die Maklertätigkeit.

Die Immobilienverwaltung hat Erfahrung mit ähnlichen Wohnungseigentümergemeinschaften und kann Referenzen vorweisen, die in einem guten und gepflegten Zustand sind?

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Die Tätigkeit als Hausverwalter ist sehr individuell. Pauschale Antworten schwer möglich. Unseren Erfahrungsschatz teilen wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.

Referenzen legen wir in der Regel nicht vor, da unser Hauptgeschäft auf der Weiterempfehlung beruht. Weiter ist uns der diskrete und vertrauensvolle Umgang mit den uns anvertrauten Objekten und Eigentümern wichtig.

Die Immobilienverwaltung teilt die berufsspezifische Qualifikation mit und kann nachweisen, dass die geforderten Weiterbildungsnachweise eingehalten werden (§ 34c Abs. 2a GewO)?

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Über unsere Qualifikationen können Sie sich bereits hier auf unserem Seiten informieren. Wir veröffentlichen hier, wann wir an Seminaren teilgenommen haben und welche Zertifikate wir vorlegen können. Offene und ehrliche Kommunikation ist uns wichtig!

Die Immobilienverwaltung nimmt die Aufgaben mit eigenem Personal wahr und verzichtet auf Subunternehmer für Verwaltungsaufgaben?

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Wir machen unsere Arbeit selbst. Nur dann wissen wir um eine sorgfältige, zuverlässige Erledigung!

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Umfang von 500.000,00 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres liegen vor?

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Selbstverständlich liegen uns diese Policen vor. 

Berufshaftpflicht-Versicherung?

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Selbstverständlich liegt diese Police vor. 

Vertrauensschaden-Versicherung?

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Selbstverständlich liegt diese Police vor. 

Firmierung und Geschäftsadresse sind korrekt?

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Schon im eigenen Interesse achten wir auf diese wichtigen Details. Unsere Firmierung ist Einzelunternehmen und die Geschäftsadresse ist Otto-Wagner-Straße 13, 82110 Germering

Aufgaben und Befugnisse der Hausverwaltung?

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Transparenz und klar geregelte Vereinbarungen erleichtern die Zusammenarbeit. 

Pflichten und Sonderwünsche der Eigentümergemeinschaft?

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Damit jeder weis woran er ist, ist eine klare Regelung hier absolut von Vorteil.

Festvergütung für die Grundleistungen, variable Vergütung für besondere Leistungen sowie die Verwaltervergütung (jeweils als Bruttobeträge)?

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Alles ist in unserem Verwaltervertrag deutlich und übersichtlich aufgeschlüsselt, Sie sollen keine bösen Überraschungen erleben! Die Grundleistungen für die Basis-/Festvergütung sind neben den besondern Leistungen übersichtlich geregelt und dargestellt.

Haftung?

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Auch die Haftung ist im beidseitigem Interesse geregelt.

Widerrufsbelehrung?

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Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie stets mit dem Verwaltervertrag übersandt, sofern der Vertrag nicht in unseren Räumen abgeschlossen wird. Eine korrekte Abwicklung von Vertragsgeschäften ist für uns selbstverständlich!

Es gibt feste Ansprechpartner sowie Sprechzeiten und eine Notrufnummer die bekannt ist?

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Ihr Ansprechpartner ist stets die Inhaberin Frau Melanie Streit. Die persönliche Betreuung ist Ehrensache und Sie sollen (meist wechselndem) Personal nicht ständig alles von vorne erzählen müssen.

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Unsere Bürozeiten finden Sie unter Kontakt.

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Eine Notrufnummer ist vorhanden. Ihr erster Ansprechpartner bei z. B. technischen Probleme ist stets der Ihr Hausmeister. Den Kontakt finden Sie an der Infotafel im Eingangsbereich Ihrer Immobilie - erst dann kommt die Hausverwaltung ins Spiel.

 

Wir bitten Sie allerdings bei einem tatsächlichen Notfall (wie Brand, etc.) zuerst die Feuerwehr/Polizei zu verständigen! Nähere Informationen finden Sie hier.

Vertretung der Objektbetreuer ist bekannt?

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Aufgrund dessen, dass unsere Tätigkeit wirklich mit Herz und Blut ausgeführt wird und unser Leitsatz ist für die von uns betreuten Immobilien und Eigentümer da zu sein. Sind wir für Sie auch immer erreichbar. Lästige Erkundigungen wer denn nun Bescheid weis entfallen!

Die Verwaltung prüft bei Übernahme der Eigentümergemeinschaft die mit Dritten bestehenden Verträge darauf, ob sie aktualisiert werden müssen?

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Diese ist mit einer der wichtigsten Bestandteile der Verwaltungsübernahme. Wir prüfen die Verträge und stimmen mit dem Beirat die eventuell vorhandenen Möglichkeiten ab.

Die Verwaltung hat eine aktuelle Verwaltungssoftware?

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Wir arbeiten mit der Verwaltersoftware Immoware24. Diese ist eine der modernsten die derzeit auf dem Markt vorhaben ist.

Die Verwaltung hat eine moderne Website und bietet ein Kundenportal an?

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Unsere Website ist DIY (Do It Yourself = 100% selbstgemacht). Wir freuen uns wenn Ihnen unser Internetauftritt gefällt, auch für eventuelle konstruktive Kritik sind wir stets offen. Nur so kann man sich verbessern.

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Unser Kundenportal, das wir ebenfalls über Immoware24 nutzen, geht demnächst online.

Die Unterlagen für Eigentümerversammlungen sind übersichtlich und nachvollziehbar aufbereitet?

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Wir sind bestrebt, die Unterlagen hierzu für Sie bestmöglich zusammenzustellen.

Die Verwaltung erstellt und versendet das Protokoll von Eigentümerversammlungen unverzüglich.

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Selbstverständlich! Halten wir die Versammlung in unseren Räumen ab, ist dies in der Regel am selben Abend final fertig und Sie erhalten dies druckfrisch mit auf den Heimweg. Spätestens am nächsten Tag wird dies z. B. an die nicht anwesenden die Eigentümer versendet. Bald wird dies zusätzlich über das Kundenportal abrufbar sein.

Über jeden Vorgang werden Belege geführt, die transparent und schlüssig sind?

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Wir verwalten fremdes Geld - Ihr Geld. Der Verantwortung sind wir uns bewusst. Sie können alles vollständig nachvollziehen. Getreu dem Motto: "Keine Buchung ohne Beleg!" 

Die Verwaltung erstellt verständliche und übersichtliche Jahresabrechnungen sowie Wirtschaftspläne mit allen steuerlichen Ausweisen inklusive des Vermögensberichts nach § 28 Abs. 4 WEG?

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Aufgrund der fachlich fundierten Verwaltersoftware können wir das optimal abbilden.

Die Einladungen zu den Eigentümerversammlungen ergehen fristgerecht?

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Wir prüfen die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung auf eventuelle Regelungen bevor wir die Einladungen versenden.

Das Hausgeldkonto und die Rücklagenkonten werden auf den Namen der Eigentümergemeinschaft angelegt?

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Alles andere ist rechtswidrig! Die Konten laufen stets auf die Wohnungseigentümergemeinschaft und werden von der Verwaltung treuhänderisch geführt.

Die Kreditinstitute haben Erfahrung mit WEG-Konten?

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Natürlich. Wir können mit unserer Verwaltersoftware jede Bank integrieren. Allerdings achten wir darauf, dass es auch seriöse Banken sind, auf denen Ihr Geld liegt.

Die Höhe der Rücklagen ist nachvollziehbar ausgewiesen und aufgeschlüsselt, mündelsicher und risikoarm angelegt?

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Wir führen für die Rücklagen stets separate Rücklagenkonten. Die Bestände sind jederzeit nachvollziehbar einzusehen, eine risikoarmes Anlage ist selbstverständlich!

Die Verwaltung nimmt regelmäßig Begehungen vor, um den Erhaltungsbedarf zu ermitteln? Checklisten und Begehungsprotokolle liegen vor.

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Wir führen mindestens einmal jährlich eine sorgfältige Objektbegehung vor. Diese protokollieren wir und führen ggf. eine Foto-Dokumentation. Weiter wird diese im Kundenportal hochgeladen. Sollte sich in Ihrer Immobilie andere Gegebenheiten zeigen, haben wir diese persönlich im Blick und sind öfter vor Ort. 

Die Verwaltung verfügt über eigenes technisches Personal oder externe Dienstleister, um die Eigentümergemeinschaft bei technischen Fragen zu beraten?

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Eigenes technisches Personal kann die individuellen Vorkommen von Immobilien kaum abbilden. Wir verfügen deshalb über kompetente, vertrauensvolle Dienstleister die Ihre Anliegen qualitativ, schnell bearbeiten / beantworten können.

Quelle VDIV Deutschland 

Diese Liste gibt Orientierungspunkte und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Je mehr Punkte Sie für sich abhaken können, desto sicherer können Sie sich bei Ihrer Wahl des Verwalter sein.

Wir hoffen, Ihre Fragen beantwortet zu haben und Freuen uns,

wenn die Antworten Ihren Zuspruch erhalten.

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Haben Sie noch weitere Fragen - zögern Sie nicht und nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf!

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